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   VGH Bayern, 22.03.1982 - 25 XIV 78   

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https://dejure.org/1982,3967
VGH Bayern, 22.03.1982 - 25 XIV 78 (https://dejure.org/1982,3967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.1982 - 25 XIV 78 (https://dejure.org/1982,3967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 1982 - 25 XIV 78 (https://dejure.org/1982,3967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bekanntmachung der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs; Erforderlicher Abstand zwischen einem Gewerbe- und einem [heranrückenden] Wohngebiet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1983, 285
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

    Es begründet aber z.B. einen Verfahrensmangel, wenn ein Hinweis in der Bekanntmachung bei einem "mit seinen Rechten nicht näher vertrauten Leser" den Anschein erwecken könnte, er könne sein Anliegen nur im Rathaus vortragen und müsse dort persönlich erscheinen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.1999 - 8 S 989/99 - BRS 62, 119 m.w.N.; ebenso BayVGH, Urt. v. 22.03.1982 - 25 XIV/78 - NJW 1983, 297; vgl. aber auch BayVGH, Urt. v. 10.07.1995 - 14 N 94.1158 - BayVBl 1996, 48).
  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

    2 Z 21/77">1978, 270/277; BayObLG ZMR 1983, 285/287; KG OLGZ 1977, 1/4; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 391/392; Weitnauer WEG 6. Aufl. Anm. 13 j, Augustin WEG Rn. 34, Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. Rn. 99, jeweils zu § 16).
  • VG Gelsenkirchen, 02.02.2012 - 5 K 4367/08

    Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos

    vgl. BayVGH, Urteil vom 22. März 1982 - 25 XIV/78 -, NJW 1983, 297 (298 f.) mit weiteren Nachw.
  • BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 2 Z 12/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abrechnung; Wohngeld; Zahlung; Verwalter;

    Unabhängig von der Frage, ob diese Forderungen überhaupt bestehen oder ob sie nicht schon durch die bindend gewordenen Beschlüsse über die Jahresabrechnungen ausgeschlossen sind, führt das Landgericht zutreffend aus, daß mit solchen bestrittenen Forderungen nicht gegen den von der Antragstellerin geltend gemachten Anspruch aus § 16 Abs. 2 WEG aufgerechnet werden kann (BayObLGZ 1978, 270/277; BayObLG ZMR 1983, 285/287, jeweils m.Nachw.; Palandt/Bassenge BGB 48. Aufl. § 16 WEG Anm. 3 c cc).
  • OVG Saarland, 24.06.1983 - 2 R 10/82

    Aufhebung einer Planungsmaßnahme i.R.e. wasserrechtlichen Planfeststellung;

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